Angeln in Griechenland

Sportfischerei mit dem Boot auf dem Meer und in den Seen und in den Flüssen erfordert eine Genehmigung für das Angeln, die von den örtlichen Hafenbehörden und Polizei (für Binnengewässer) ausgestellt wird. Außerdem sollten Hobbyangler mit individuellen Fischerei-Lizenz, die von der Hafenpolizei ausgestellt wird, ausgestattet sein. Diese Regeln gelten nicht für Hobbyangler, welche vom Ufer aus angeln.

Angelerlaubnis für Griechenland?

Was ist erlaubt?

  • Angeln von Fischen und Kopffüßlern (Kraken, Kalmare, Sepien, Moskau, etc.) mit einem Gewicht von bis zu 10 kg oder von diesen mit Langleinen bis zu 5 kg.
  • Die Langleinenfischerei mittels maximal 150 Haken pro Angler, wobei die maximale Gesamtzahl von 300 Haken je Schiff nicht überschritten werden darf. (Also unabhängig von der Anzahl der Angler an Bord. Diese müssen ihren persönlichen Sport-Angelschein dabei haben.)
  • Angeln mit Fallen (oder Reusen-Töpfen), zwei Fallen für jeden Angler und Öffnung der Gitter mit mindestens 40 mm sind erlaubt.
  • Für das Fischen mit Harpune ist das Tauchen untertags (vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang) erlaubt. Hierbei sollten Bojen verwendet werden, die aus einer Entfernung von 300 m sichtbar sind. Wenn der Schwimmende von einem Boot begleitet wird, muss ein Bereich von 50 Metern um das Boot oder um die schwimmende Boje deutlich markiert sein.
  • Das Fischernetz und andere Werkzeuge für das Fischen vom Hering (Angeln, Trolling, Angelschnur, petachtari usw.) sind ohne Einschränkungen erlaubt. Dies schließt auch die Verwendung des Mechanismus einer vertikalen Angelschnur ein.
  • Das Angeln mittels Harpune vom Hand ist bei Tageslicht uneingeschränkt genehmigt, aber nachts nur mit 500 Lux erlaubt.

Was ist verboten?

  • Die Nutzung von Netzen.
  • Der Fang von Rotem Thun (Thunnus thynnus)
  • Die Fischerei mit Lichtquellen ist verboten. Ausnahme ist das Fischen mit Harpune von Hand, wobei eine Lampe verwendet werden kann, die eine Intensität bis zu 500 Lux haben darf.
  • Im Monat Mai ist die Fischerei mit Langleinen und Harpune verboten.
  • Der Einsatz von Langleinen für weit wandernde Fischarten (Schwertfisch, Thunfisch, Bonito, Delphin, etc.) ist generell verboten.
  • Das Angeln von Meerestieren, die nicht zur Spezies „Fisch“ gehören (z. B. Kopffüßler), ist nicht gestattet. Das schließt das Angeln von Muscheln (Arche Muscheln, Jakobsmuscheln, Venusmuscheln, Miesmuscheln, Austern, Jakobsmuscheln, etc.) Schnecken (Ear, Meeresschnecken, etc.), Krebsschalentiere (Garnelen, Krebse, Hummer, Krabben, etc.), Stachelhäuter (Seeigel , Seesterne, Seegurken, etc.), Schwämme und Korallen ein.
  • Das Angeln von mehr als einem Fisch der Familie der Steinfische ist grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Angeln von Fischen unterhalb der minimal zulässigen Größe ist nicht erlaubt. Auch ist das Fischen von Fischereierzeugnissen zu Vertriebs-und Vermarktungszwecken nicht genehmigt.

Innerhalb von Häfen und in der Regel in Bereichen wie Schiffswracks, Bergbau, Unterwasser-Antiquitäten, organisierten Badeplätzen ist angeln nicht erlaubt. Zu Fischfarmen sind 150 m, zu Lagunen 500 Metern Abstand einzuhalten.

Alle Maßnahmen in Bezug auf das Hochseeangeln regelt das Ministerium für ländliche Entwicklung und Ernährung. Präfekturen haben keine Zuweisungsberechtigung für die Erstellung solcher Verordnung und sind nur für Seen, Flüsse, Lagunen und andere inländische Gewässer zuständig.

Weitere Details sowie Techniken und zu fangende Fische findet ihr auf dem Beitrag „Angeln in Griechenland“ von BeyondFishing.

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